- Artikel-Nr.: KW-P0001
Die Lebedew-Pistole (russisch: Пистолет Лебедева) ist eine russische halbautomatische Pistole, die unter dem Kalaschnikow-Konzern hergestellt und von Dmitri Lebedew entworfen wurde. Sie wurde im Jahr 2015 als PL-14 eingeführt und später im Jahr 2016 in PL-15 umbenannt, wobei im Jahr 2017 eine kompakte Version der Pistole mit der Bezeichnung PL-15K eingeführt wurde.
Diese Version wurde nun in Taiwan von der kleinen Airsoft-Schmiede KIZUNA WORKS als Airsoft Pistole entwickelt und gebaut. Diese ergonomisch und technisch optimal entwickelte Airsoft GBB ist perfekt geeignet für Airsoftspieler, die dieses Modell nicht in ihrem Arsenal missen wollen.
Merkmale:
Magazinauslöser für LH umbaubar
Sicherung beidseitig
Schlittenfang einseitig
Hop-Up bis 0.36g einstellbar
Insert Molding Lower Receiver
Der Rahmen verfügt über eine Picatinny-Schiene unterhalb des Laufes zur
Befestigung von Zubehör.
Kompatibel zu sämtlichen Holstern, in die auch Glock Modelle passen
Der Outer Barrel hat ein 11mm Innengewinde für Adapter oder direkt Tracer mit 11mm Aufnahme
Die Pistole kann mit einem verlängerten Gewindelauf für die Installation eines
Schalldämpfers ausgestattet werden.
Stahlhammer, Sear und Valve Knocker
Ergonomisch geformter Griff
Material: Aluminium-Legierung / Faserverstärktes Polymer
Inner Barrel: Ø6.03mm/ 70.45mm Länge
Gewicht: 0,70kg (einschließlich Magazin)
Energie: ca. 0.7 Joule mit 0.20g BBs
Geschoss: 6mm BBs
Gesamtlänge: 182mm
Kapazität: 22BBs
Wir empfehlen für den Betrieb Green Gas und mindestens 0.25g BBs.
Für die Hop Up Einstellung wird ein 2mm Inbus benötigt. (nicht im Lieferumfang enthalten)
Lieferumfang: PL-15K, Magazin, Deutsche Bedienungsanleitung, Thank You Card
Belehrung:
Diese Softair Waffe hat eine Energie von über 0,5 Joule und unterliegt deshalb dem Waffengesetz. Daher muss beispielsweise eine “F”-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffe ist nur Volljährigen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Waffe jedoch dem Führverbot unterliegt (§42 a WaffG).
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Altersnachweis erforderlich!