- Artikel-Nr.: 4952839141019
Kleinste und dünnste Handfeuerwaffe
Compact-Carry-Pistolen erfreuen sich auf dem Markt für Handfeuerwaffen zunehmender Beliebtheit. Unter ihnen ist die LCP mit Kaliber 9 mm, wie der Name "Lightweight (L), Compact (C), Pistol (P)" schon sagt, das kleinste, schlankste und leichteste Modell in dieser Klasse von Handfeuerwaffen.
Tokyo Marui hat diese LCP als erstes Modell seiner "Compact Carry Gas Gun"-Serie von Gaspistolen mit festem Schlitten konzipiert. Die Einfachheit ihres Aufbaus und ihrer Funktionen macht sie zu einer leicht zu spielenden Airsoft Pistole.
Reproduktion der schlanken Silhouette
Nachbau der schlanke Silhouette und der einfachen Details, die die LCP auszeichnen.
Zum Feuern einfach den Abzug betätigen
Sobald das Magazin mit Gas gefüllt und mit BBs geladen ist, drücke einfach den Abzug, um die LCP abzufeuern. (Double Action)
Überlegene Geräuscharmut
Der Mechanismus ist so konstruiert, dass die Betriebsgeräusche auf ein Minimum reduziert werden, was ihn nicht nur für Survival-Spiele ideal macht, sondern auch für Schützen, die auf Schnelligkeit und Genauigkeit Wert legen.
Interner Mechanismus mit Metallteilen
Die Verwendung von Metallteilen für den internen Mechanismus sorgt für Stabilität. Auch das Gewicht wurde erhöht, so dass die Waffe trotz ihrer geringen Größe ein solides Gewicht hat.
Druckguss-Magazin
Ein Druckgussmagazin mit einer Kapazität von 10 BBs und hoher Kältebeständigkeit ist im Lieferumfang enthalten.
Packungsinhalt.
LCP, Magazin (10 Schuss), Schutzkappe, Gebrauchsanweisung usw.
Größe der Verpackung
240 x 160 x 48 mm (B x H x T)
Gesamtlänge: 131 mm
Länge des Laufs: 66 mm
Gewicht: 255 g (mit leerem Magazin)
Geschoss: 6 mm BB (0,2 g)
Antriebsart: Gas
Anzahl der BBs: 10
Typ: Handfeuerwaffe
Belehrung:
Diese Softair Waffe hat eine Energie von über 0,5 Joule und unterliegt deshalb dem Waffengesetz. Daher muss beispielsweise eine “F”-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffe ist nur Volljährigen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Waffe jedoch dem Führverbot unterliegt (§42 a WaffG).
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Altersnachweis erforderlich!