- Artikel-Nr.: 19924
Diese CO2-betriebene Blowback-Pistole ist eine originalgetreue Nachbildung der P-10 C, aber in einer schwarz- und FDE-Dual-Tone-Variante. Diese kompakte und ergonomische Airsoft-Pistole verfügt über ein spezielles Griffdesign, das sich gut in der Hand anfühlt. Sie hat auch einen Sicherheitsschalter unter dem Lauf für zusätzliche Sicherheit.
Wie ihr Pendant aus echtem Stahl hat die P-10 C einen Polymerrahmen und einen Metallschlitten, was sie leicht und langlebig macht. Der Schlitten hat außerdem tiefe Zacken für ein einfaches Spannen und eine Optikplatte auf der Rückseite, an der Sie Ihre bevorzugten optischen Teile anbringen können. Dank der unteren Zubehörschiene lässt sich die Pistole mit verschiedenem Zubehör ausstatten. Der äußere Lauf verfügt über ein 14-mm-CCW-Gewinde, an dem kompatible Tracer-Einheiten befestigt werden können.
Das Magazin der P-10 C fasst 22 6-mm-BB-Munition, die bei Verwendung von CO2 einen durchschnittlichen Ausstoß von 1,05 Joule (330 fps) über 3 Magazine erzeugt. Das Hop Up kann einfach über den Schlitten eingestellt werden, ohne die Pistole zu zerlegen. Im Lieferumfang enthalten sind die Pistole, drei austauschbare Rückengurte (klein, mittel, groß), eine CO2-Patrone und ein Benutzerhandbuch.
Merkmale:
Unterlaufsicherung.
Blowback.
CO2-betrieben.
Einschlitz-Zubehörschiene.
Kompakt.
Eigenes CO2-Magazin (19983).
Metall- und Polymerwerkstoffe.
Optik bereit.
Lauf mit Außengewinde, 14 mm CCW.
Zweifarbig (Schwarz & FDE).
Spezifikation:
Länge:195mm/7.7inch
Breite:30/135
Länge des Laufs:90mm/3.5inch
Mag. Kapazität:22 Runden
Standard-Magazin:19983
Holster:19789
Hop up type:Einstellbar
Geschwindigkeit:100ms/330fps
Gewicht:730gr/1.6lb
Energie:1.05 Joule
Belehrung:
Diese Softair Waffe hat eine Energie von über 0,5 Joule und unterliegt deshalb dem Waffengesetz. Daher muss beispielsweise eine “F”-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffe ist nur Volljährigen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Waffe jedoch dem Führverbot unterliegt (§42 a WaffG).
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Altersnachweis erforderlich!