- Artikel-Nr.: 19307
Die CZ Shadow 2 ist die aktuellste Variante auf Basis der CZ 75 und gleichzeitig der direkte Nachfolger der populären CZ 75 SP-01 Shadow. Entwickelt wurde die Pistole in Kooperation mit professionellen IPSC-Sportschützen sowie dem erfolgreichen CZ-Schützenteam. Die Pistole besitzt deshalb ein besonders ausgewogenes Gewichtsverhältnis und ist gleichzeitig auf Schnelligkeit sowie Genauigkeit getrimmt. Somit die perfekte Pistole für Sportschützen und sämtliche Schießsportaufgaben. Die von KJ Works und ASG in Zusammenarbeit entwickelte Airsoftnachfertigung der CZ Shadow 2 ist dank der CZ-Lizenz mit sämtlichen sauber eingearbeiteten Originalmarkings ausgestattet. Hergestellt ist die maßstabsgetreue Nachbildung mit Co2 Blow Back in Vollmetallbauweise. Dies sorgt für eine hohe Zuverlässigkeit sowie Robustheit im Einsatz
Die Pistole kann sowohl mit dem beiliegenden Co2 Magazin als auch mit getrennt erhältlichen GBB Magazinen genutzt werden. Bei beiden Nutzungsarten übersteigt die Energie bei Raumtemperatur nicht die 1,1 Joule. Daher ist diese Pistole als Backup auf den meisten Spielfeldern in Deutschland gut nutzbar - bei kälteren Temperaturen vor allem mit Co2 Magazin.
Das passende Holster, die Magazine, sowie Co2 Kapseln als auch den Threaded Outer Barrel mit dem du Tracer und Schalldämpfer montieren kannst, findest du unter dem Artikel verlinkt.
Lieferumfang:
- KJ Works CZ Shadow 2 Vollmetall Co2 BlowBack 6mm BB
- Magazin für 26 Schuss schwarz (Co2)
- Werkzeug
Details:
- Farbe: schwarz / silber / blau
- Kaliber: 6 mm BB (0,25g - 0,28g empfohlen)
- System: Co2 / Gas Blow Back / halbautomatisch
- Material: Aluminium / Stahl / Verbundkunststoff
- Magazinkapazität: ca. 26 Schuss
- Länge: ca. 215 mm
- Gewicht: ca. 1.232 g
- Maßstab: 1/1
- Leistung: max. bis zu 1 Joule (je nach Außentemperatur)
- Hersteller: KJ Works / ASG
BELEHRUNG:
Diese Softair Waffe hat einer Energie über 0,5 Joule, und unterliegt deswegen dem Waffengesetz. Zum Beispiel muss eine `F`-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein, und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist nur Volljährigen erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).