- Artikel-Nr.: 4952839142122
Die Tokyo Marui M92F ist die offizielle Handfeuerwaffe des US-Militärs seit vielen Jahren und ist sehr beliebt in Japan. Die Tokyo Marui M92F reproduziert die Eigenschaften der M92F, ohne Kompromisse in Preis, Leistung oder Realismus. Die schöne Chrom-Edelstahl-Optik ist jetzt verfügbar! *Kein echter Edelstahl
Der Kontrast zwischen dem gummibeschichteten schwarzen Griff und der harten Verchromung sorgt für ein wunderschönes Produkt.
Produkt-Details:
Der Schlitten, der Rahmen und die verschiedenen Teile sind verchromt, um die Schönheit von rostfreiem Silber zu reproduzieren und die Abriebfestigkeit deutlich zu verbessern. Hart genug, um intensiven Holster-Aktionen standzuhalten.
Zwei Abzugsarten stehen zur Verfügung: Single Action, bei der der Hahn manuell angehoben und abgefeuert wird, und Double Action, bei der der Hahn durch einfaches Betätigen des Abzugs angehoben und abgefeuert wird.
Die auf beiden Seiten des Schlittens angebrachte Sicherung kann bei hochgezogenem Hahn verriegelt werden. Die Sicherung kann gelöst werden und die Waffe kann schnell abgefeuert werden.
Fingerkanal-Griffschalen mit gummibeschichteten Oberflächen für beste Griffigkeit.
Der Schlitten wird beim Abfeuern mit einem kräftigen Rückzug zurückgezogen, wodurch das Modell den kräftigen Rückstoß beim Abfeuern realistisch wiedergibt.
Druckgussmagazin mit 26 Schuss Kapazität und Hartverchromung für Kälteresistenz.
Gesamtlänge: 216 mm
Länge des Laufs: 106 mm
Gewicht: 755 g (mit leerem Magazin)
Geschoss: 6 mm BB-Geschoss (0,2g empfohlen)
Energiequelle: wir empfehlen Blue- und Whitegas. Kein Greengas! Schussanzahl pro Magazin: 26
Energie: ca. 0,9 Joule
HopUp: fixed (keine Einstellung benötigt, Schussleistung mit 40m angegeben laut Hersteller)
BELEHRUNG:
Diese Softair Waffe hat einer Energie über 0,5 Joule, und unterliegt deswegen dem Waffengesetz. Zum Beispiel muss eine `F`-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein, und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffen ist nur Volljährigen erlaubt. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).