- Artikel-Nr.: 20709
Der von G&G entworfene und hergestellte CM18 Mod 1 ist ein hochwertiger Nachbau, der im Rahmen des Combat Machine-Projekts entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern, das dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien bietet.
Dieser 715/810mm lange Nachbau in Karabinerlänge ist aus Fiberglas, Polymer und Metalllegierungen gefertigt und wird von einem Hicap-Magazin gespeist. Die CM18 wiegt ca. 2400g und schießt im halb- oder vollautomatischen Modus.
Der Nachbau besteht hauptsächlich aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren, die ihn leicht und dennoch sehr widerstandsfähig machen. Der äußere Lauf, das Pufferrohr und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein Polymer-Quad-RIS-Handschutz mit einer Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Zubehörteile zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Einsatzanforderungen entsprechen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in engen Räumen leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich im Inneren des Pufferrohrs.
Dank der kostengünstigen Materialien und der hohen Leistung ist die CM18 Mod 1 eine ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einer vernünftigen Preisklasse suchen.
Hop-Up: Verstellbar
Schussmodus: Semi- und vollautomatisch
Magazinkapazität: 120 BBs
Länge: 810 mm
Länge (eingeklappt): 715 mm
Innenlauflänge: 275 mm
Gewinde: 14mm CCW
Motor: Long
Anschluss: Mini Tamiya
Kaliber: 6mm
MOSFET: Nein
Gearboxversion: v2
Gewicht: 2.4 kg
Diese Softair Waffe hat eine Energie von über 0,5 Joule und unterliegt deshalb dem Waffengesetz. Daher muss beispielsweise eine “F”-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffe ist nur Volljährigen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Waffe jedoch dem Führverbot unterliegt (§42 a WaffG).
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Altersnachweis erforderlich!