- Artikel-Nr.: 211.00.04
Die GLOCK 17 Gen5 T4E ist ein lizenzierter Markierer im Kaliber .43 für MagFed-Paintball und realitätsnahe Trainingsanwendungen. Der Markierer entspricht im Handling der bekannten Polymerpistole und wird CO₂-betrieben. Die 12-g-CO₂-Kapsel sitzt im Magazin und lässt sich werkzeuglos wechseln. Neben Farb- und Kreidekugeln können optional Quick-Piercing-Magazine genutzt werden, bei denen die CO₂-Kapsel erst beim Bedarf angestochen wird.
Die Farbkombination aus Coyote-Griffstück und schwarzem Schlitten orientiert sich an militärischen Modellen. Das Griffstück ist mit originalen GLOCK-Griffrücken kompatibel, wodurch die Handhabung an verschiedene Handgrößen angepasst werden kann. Der CNC-gefräste Schlitten aus AW 7075 Aluminium und das Blowback-System sorgen für ein authentisches Bediengefühl. Durch präzise Maße ist das Modell mit originalen GLOCK-Holstern und Visierungen kompatibel.
Für den Paintball-Einsatz wird die Nutzung von Markingballs (MAB) oder Chalkballs (CKB) empfohlen. Klassische Paintballs mit Gelatinehülle können bauartbedingt häufiger platzen.
Lieferung inkl. Ersatzmagazin.
Merkmale
- Lizenzierter GLOCK-Markierer im Kaliber .43
- Geeignet für MagFed-Paintball und Training
- CNC-Schlitten aus AW 7075 Aluminium
- Blowback-System
- Coyote-Polymer-Griffstück mit optionaler Fangriemenöse
- Beidseitiger Schlittenfang
- Umsetzbarer Magazinhalter
- Abzugzüngelsicherung
- 8-Schuss-Magazin mit werkzeuglosem CO₂-Anstich
- Optionales Quick-Piercing-Magazin erhältlich
- Kompatibel mit originalen GLOCK-Holstern, Visierungen und Zubehör
- Made in Germany
- Inkl. 2 Magazine
Technische Daten
- Kaliber: .43
- Magazinkapazität: 8 Schuss
- Energiestufe: < 5,0 Joule
- Schusskapazität: ca. 40 Schuss pro CO₂-Kapsel
- Antrieb: 1× 12 g CO₂
- Abzug: Single Action
- Sicherung: Abzugzüngelsicherung
- Länge: 202 mm
- Gewicht: 703 g
- Holster-Typ: A
Belehrung:
Diese Softair Waffe hat eine Energie von über 0,5 Joule und unterliegt deshalb dem Waffengesetz. Daher muss beispielsweise eine “F”-Kennzeichnung im Fünfeck angebracht sein und der Erwerb, Besitz und Transport der Waffe ist nur Volljährigen erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die Waffe jedoch dem Führverbot unterliegt (§42 a WaffG).
Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr!
Altersnachweis erforderlich!